Mit Unternehmensbesteuerung werden alle Steuerarten bezeichnet, denen Unternehmen unterliegen. Das deutsche System der Unternehmensbesteuerung unterscheidet drei wesentliche Steuertypen: Ertragsbesteuerung, Verbrauchsbesteuerung und Substanzbesteuerung.
Ertragsbesteuerung
Die Besteuerung des Ertrags beinhaltet die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer. Die Gesellschafter von Einzelunternehmen und Personengesellschaften zahlen auf ihre erzielten Gewinne Einkommensteuer. Als Kapitalgesellschaft geführte Unternehmen zahlen Körperschaftsteuer anstelle der Einkommensteuer. Sie wird seit dem Jahr 2001 mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent erhoben. An die Anteilseigner ausgeschüttete Dividenden unterliegen der jeweiligen persönlichen Einkommensteuer. Werden im Rahmen der Tätigkeit des Unternehmens Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb erzielt, so ist zusätzlich die kommunale Gewerbesteuer zu zahlen. Zur Einkommen- und Körperschaftsteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag erhoben.
Verbrauchsbesteuerung
Mit Verbrauchsteuern wird der Gebrauch bzw. Erwerb von Waren belegt (z.B. Kaffeesteuer, Mineralölsteuer und Alkopopsteuer). Die wichtigsten Verbrauchsteuern im Bereich der Unternehmensbesteuerung sind die Umsatzsteuer, die auf alle Waren und Dienstleistungen angewandt wird, und die Grunderwerbsteuer.
Die Umsatzsteuer wird beim Unternehmen erhoben, ist aber wirtschaftlich durch den Endverbraucher zu tragen. Das Unternehmen hat insofern die Steuer lediglich auf Grundlage der eigenen Wertschöpfung zu entrichten und ist zum Abzug der Vorsteuer berechtigt. Die Grunderwerbsteuer wird beim Erwerb eines inländischen Grundstücks erhoben.
Substanzsteuern
Während Ertragsteuern auf erzielte Erträge, und Verbrauchsteuern auf den Kauf von Waren und Dienstleistungen angewandt werden, zielen die Substanzsteuern auf bestehendes Vermögen. Wesentliche Substanzsteuerarten sind die Grundsteuer und die Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die Grundsteuer wird als Gemeindesteuer auf das Eigentum an Grundstücken erhoben. Die Erbschaft- und Schenkungsteuer wird relevant, wenn Unternehmen oder Unternehmensanteile vererbt oder verschenkt werden.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de - Glossar, Stand: 22.08.2008 |