Das Umlageverfahren wird bei der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung angewendet. Die Ausgaben eines Kalenderjahres werden durch die Einnahmen des gleichen Kalenderjahres gedeckt, d.h. die eingehenden Beiträge sowie der Bundeszuschuss werden sogleich für die Finanzierung der Ausgaben verwendet. Die Rentenversicherung hat lediglich eine finanzielle Rücklage, um mögliche Einnahmeschwankungen im Jahresverlauf ausgleichen zu können. Die gezahlten Beiträge dienen also nicht zur Ansammlung von Kapital zur Finanzierung zukünftiger Rentenansprüche. Ebenso wenig werden die derzeit zu zahlenden Renten aus zuvor eingezahlten Beiträgen derselben Versicherten finanziert.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de - Glossar, Stand: 04.08.2009 |