Reallohn

Begriffsbestimmung

Während der Nominallohn die tatsächliche Summe des Lohnes bezeichnet, gibt der Reallohn die Kaufkraft der Löhne und Gehälter wieder, d.h. den um die Inflation bereinigten Nominallohn. Lohnerhöhungen führen für die Arbeitnehmer nur dann zu einer Steigerung der Kaufkraft, wenn die Erhöhung größer ist als der Preisanstieg. Steigt der Lohn innerhalb eines bestimmten Zeitraums beispielsweise um 5 Prozent und liegt die Inflationsrate während des gleichen Zeitraums bei 3 Prozent, so steigt der Reallohn lediglich um 2 Prozent.


Allgemeines

Der Reallohn kann nur dann ohne negative Folgen für die Preisentwicklung und die Beschäftigung  über einen längeren Zeitraum zunehmen, wenn auch die Produktivität steigt, also mehr pro Arbeitsstunde produziert wird. Ein Lohnanstieg, der nicht auf einer gesteigerten Produktivität beruht, führt letztlich zu Inflation oder zum Abbau von Beschäftigung. Kommt es zur Inflation, sinken die Reallöhne wieder, denn die Inflation mindert die Kaufkraft des Nominallohns.


Quelle: www.bundesfinanzministerium.de - Glossar, Stand: 04.08.2009

 
<-- Zurück zu Wissenswertes