Begriffsbestimmung
Das Kapitaldeckungsverfahren ist ein Finanzierungsverfahren, das zum Beispiel in der Alterssicherung angewendet wird. Dabei werden Rentenleistungen aus zuvor angespartem Kapital finanziert. Dies erfolgt meist in der Form individueller Rentenkonten (z.B. Riester-Rente), auf die während der Erwerbstätigkeit Beiträge eingezahlt und im Rentenalter aus dem aufgebauten Kapital sowie den Erträgen eine Rente ausgezahlt wird.
Allgemeines
Im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren werden beim Umlageverfahren die Rentenleistungen eines Jahres aus den Beiträgen der Erwerbstätigen des gleichen Jahres finanziert; so funktioniert z.B. die gesetzliche Rentenversicherung. Dabei sind dann die Rentenzahlungen nicht durch aufgebautes Kapital "gedeckt".
In den vergangenen Jahren wurde der Anteil der kapitalgedeckten an der gesamten Alterssicherung in Deutschland ausgebaut, unter anderem durch die geförderten Riester-Verträge für individuelle oder betriebliche Altersvorsorge. Nach wie vor ist jedoch die umlagefinanzierte Rentenversicherung die dominierende Alterssicherung für den Großteil der Bevölkerung.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de - Glossar, Stand: 04.08.2009 |