Getrennte Veranlagung

Begriffsbestimmung

Bei der getrennten Veranlagung werden jedem Ehegatten die von ihm bezogenen Einkünfte zugerechnet. Die als Sonderausgaben abzuziehenden Beträge werden bei dem Ehegatten berücksichtigt, der sie geleistet hat. Die zu berücksichtigenden außergewöhnlichen Belastungen und Steuerermäßigungsbeträge bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse/Dienstleistungen werden bei jedem Ehegatten zur Hälfte abgezogen, sofern die Ehegatten nicht eine andere Aufteilung wählen. Der Besteuerung wird der Einkommensteuertarif zugrunde gelegt.


Quelle: www.bundesfinanzministerium.de - Glossar, Stand: 14.08.2009

 
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