Freibetrag

Freibeträge mindern die jeweilige Steuerbemessungsgrenze. So können z.B. bei der Berechnung der Einkommensteuer von dem tatsächlichen Einkommen Kinderfreibeträge abgezogen werden, um die Belastung von Haushalten mit Kindern zu vermindern. Freibeträge gibt es bei der Einkommensteuer, Erbschaftsteuer, Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer.


Quelle: www.bundesfinanzministerium.de - Glossar, Stand: 22.08.2008

 
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