direkte Steuern

Steuern, die beim Steuerpflichtigen (Steuerschuldner) direkt erhoben werden. Steuerzahler und Steuerträger, das ist die Person, die durch die Steuer tatsächlich belastet wird, sind hier dieselbe Person. So wird die Einkommen-, Lohn-, Gewerbe-, Grund- und Erbschaftsteuer direkt beim Steuerschuldner erhoben, während etwa die Umsatz- und Mineraölsteuer als typische indirekte Steuern zwar vom Verbraucher mit der Ware bezahlt, aber vom Verkäufer als Steuerschuldner überwiesen werden muss.


Quelle:
DUDEN - Das Lexikon der Wirtschaft - Grundlegendes Wissen von A bis Z - Mannheim im Frühjahr 2001

 
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