Steuern, die beim Steuerpflichtigen (Steuerschuldner) direkt erhoben werden. Steuerzahler und Steuerträger, das ist die Person, die durch die Steuer tatsächlich belastet wird, sind hier dieselbe Person. So wird die Einkommen-, Lohn-, Gewerbe-, Grund- und Erbschaftsteuer direkt beim Steuerschuldner erhoben, während etwa die Umsatz- und Mineraölsteuer als typische indirekte Steuern zwar vom Verbraucher mit der Ware bezahlt, aber vom Verkäufer als Steuerschuldner überwiesen werden muss.
Quelle: DUDEN - Das Lexikon der Wirtschaft - Grundlegendes Wissen von A bis Z - Mannheim im Frühjahr 2001 |