Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet ein jährliches Arbeitseinkommen, bis zu dem im jeweiligen Sozialversicherungszweig Beiträge entrichtet werden. Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine dynamische Grenze, die jeweils zum 1. Januar eines Jahres an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst wird.
Quelle: www.bundesfinanzministerium.de - Glossar, Stand: 19.06.2008 |