Die für 2010 den Arbeitnehmern ausgestellte gelbe Lohnsteuerkarte war die letzte ihrer Art.
Ab 2012 wird die Lohnsteuerkarte durch das elektronische System ElsterLohn II ersetzt. Bereits seit einigen Jahren werden die Daten der Lohnsteuerbescheinigung elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Mit ElsterLohn II werden die lohnsteuerlichen Merkmale nur noch über ein elektronisches System erfasst. Künftig wird der Arbeitgeber mithilfe der vom Arbeitnehmer mitgeteilten Identifikationsnummer und dem Geburtsdatum die für den Lohnsteuerabzug benötigten Daten bei der Finanzverwaltung abrufen können. Diese Daten werden in der sog. ELStAM-Datenbank beim Bundeszentralamt für Steuern zentral verwaltet. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale.
Für 2011 wird es keine neue Lohnsteuerkarte mehr geben. Da die ELStAM-Datenbank erst 2012 verfügbar ist, soll die Lohnsteuerkarte 2010 gültig bleiben und zwar grundsätzlich einschließlich der eingetragenen Freibeträge.
Nimmt ein Arbeitnehmer 2011 zum ersten Mal eine lohnsteuerpflichtige Beschäftigung auf und hat daher keine Lohnsteuerkarte 2010, kann das Finanzamt auf Antrag eine arbeitgeberbezogene Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug mit den Lohnsteuerabzugsmerkmalen ausstellen. Zur Vereinfachung sind Ausnahmen geplant, z. B. soll der Arbeitgeber für Ausbildungsdienstverhältnisse auch ohne diese Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug 2011 die Lohnsteuerklasse I zu Grunde legen können.



