Sieg auf ganzer Linie für die Gegner der Vorratsdatenspeicherung: Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Regeln für null und nichtig.
Daher müssten umgehend alle bisher gespeicherten Daten gelöscht werden. Gegen das Gesetz lag die Rekordzahl von fast 35.000 Klagen vor. Das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts befriedigt kurzfristig die Gegner der Vorratsdatenspeicherung und langfristig ihre Befürworter.
Die Karlsruher Richter erklärten jedoch die Vorratsdatenspeicherung unter bestimmten Umständen weiterhin für zulässig. Und zwar dann, wenn eine Reihe konkreter Vorgaben zur Verwendung der Daten, zu ihrer Sicherheit bei der Speicherung sowie zur Transparenz bei ihrer Verwendung erfüllt werden. Die Richter stellten in ihrem Urteil nicht die Zulässigkeit der EU-Richtlinie in Frage, die Grundlage für das Gesetz in Deutschland ist. Laut Urteil sind die Telekommunikationsdaten "für eine effektive Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von besonderer Bedeutung" und sollen auch weiterhin die Möglichkeit bieten Straftätern durch die Aufzeichnung von Daten auf die Schliche zu kommen.
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts über die Vorratsdatenspeicherung erklärt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:
Das Bundesverfassungsgericht hat erneut aufgezeigt, dass die Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung und des Fernmeldegeheimnisses angesichts des technologischen Fortschritts immer wichtiger wird. Das Urteil leistet einen großen Beitrag zur Stärkung des Datenschutzes. Beachtlich ist, dass die Vorschriften nicht nur für verfassungswidrig, sondern für nichtig erklärt wurden. Dies ist die schärfste Form der Rüge, die das Gericht gegenüber dem Gesetzgeber aussprechen kann. Die in Umsetzung des verfassungswidrigen Gesetzes gespeicherten Daten müssen nun unverzüglich gelöscht werden.




