03.11.2011

Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am 28.09.2011 die Einstellung des Verfahrens über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) beschlossen. Dazu billigte der Ausschuss mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen aller Oppositionsfraktionen einen Änderungsantrag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beherbergungsstatistikgesetzes und des Handelsstatistikgesetzes (17/6851). Der Gesetzentwurf selbst wurde ebenfalls mit Stimmen der Koalitionsmehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen beschlossen.

Das bereits 2009 in Kraft getretene ELENA-Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber seit Anfang 2010 die Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an eine Zentrale Speicherstelle zu melden. Die dahin übermittelten Daten sollten ab 2012 durch dafür zugelassene Behörden abgerufen werden können. Ein Sprecher der FDP-Fraktion begründete in der Sitzung die Abschaffung von ELENA mit dem Hinweis auf die unzureichende Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur. Mit dieser Signatur sollten die Beschäftigten der Verwendung ihrer Daten im ELENA-Verfahren zustimmen. Der Sprecher verwies außerdem auf die Einschätzung des Normenkontrollrates (NKR), nach der die Kosten des elektronischen Zertifikats nicht 10 € (bezogen auf 3 Jahre), sondern 25 € betragen würden. Es sei daher zu erwarten, dass die Kosten für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung in keinem Verhältnis zu den erwarteten Einsparungen stehen würden. Daher sollten das ELENA-Verfahren eingestellt und alle bereits erhobenen Daten sicher gelöscht werden.